Termine

Ab Januar 2026 sind wir für Sie da.

Wir arbeiten mit einer Terminsprechstunde.

Bitte melden Sie sich immer vorab telefonisch oder online über unser Termin-Buchungstool an.

Wir bitten Sie darum, OP Termine bitte nur telefonisch unter 07254 4042 895 zu vereinbaren. 

Behandlungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt, um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine ruhige, gut organisierte Sprechstunde zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass wir an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet haben.

Notfälle während der Sprechzeiten:

Bei akuten Notfällen melden Sie sich bitte vorab telefonisch kurz an, damit wir uns optimal auf Ihr Tier vorbereiten können.

Notfälle außerhalb der Sprechzeiten

Wenn bei Ihrem Tier ein akuter Notfall vorliegt, erreichen Sie Frau Dr. Kaiser auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter der Notdienst-Handynummer 0174 8428 848

Sollten Sie hier niemanden erreichen, wenden Sie sich bitte an die nächste diensthabende Klinik:

Notdienstring Heidelberg Rhein-Neckar

AniCura Kleintierzentrum Speyer: 06232 1001100
Kleintierklinik Ettlingen: 07243 77977
Kleintierklinik Frankenthal: 06233 770820
Vogel- & Reptilienpraxis Dr. Britsch (Karlsruhe): 0721 6184280

Für den Notdienst gilt die einheitliche, regionale Vereinbarung einer Abrechnung im 3-fachen Satz der GOT. Auch telefonische Beratung wird abgerechnet.

Gebühren & Zahlung

Unsere Leistungen werden nach der gesetzlichen gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung – bar oder per EC-Karte.

Anmeldung & Medikamentenabholung

Die Anmeldung ist Montag-Freitag von 7:30 bis 13:00 Uhr besetzt. Hier können auch Medikamente abgeholt werden, die vorher telefonisch oder per E-Mail vorbestellt wurden. So stellen wir sicher, dass alles bereitliegt und Wartezeiten vermieden werden.

Hinweise zur Medikamentenabgabe

Bitte bestellen Sie Medikamente, insbesondere Dauermedikamente, rechtzeitig. Die Lieferzeit ist momentan oft verzögert.

Wichtige gesetzliche Vorgaben:
  1. Abgabe nur für behandelte Tiere: Wir dürfen Medikamente nur an Tiere abgeben, die regelmäßig von uns untersucht werden – laut Gesetz spätestens alle 6 Monate. Das gilt leider auch für alte, schwer kranke oder nicht transportfähige Tiere sowie für Medikamente, die von anderen Tierärzten verschrieben wurden. Dazu gehören auch Standardmedikamente wie Wurmkuren oder Flohmittel.
  2. Verschreibungspflichtige Medikamente: Medikamente, die verschreibungspflichtig sind, dürfen nur nach meiner ausdrücklichen Anweisung abgegeben werden. Wenn ich nicht in der Praxis bin, können diese Medikamente nicht ausgegeben werden. Bitte planen Sie daher genügend Vorlauf, damit wir alles rechtzeitig vorbereiten können.
  3. Lagerung & Transport: Medikamente müssen nach den Vorschriften gelagert und transportiert werden – besonders kühlpflichtige Präparate oder solche, die maximal bei 20–25 °C aufbewahrt werden dürfen. Durch die Vorschriften verlängern sich Lieferzeiten oft, und Speziallieferanten liefern nicht täglich.
  4. Kein Versand: Der Versand von Tierarzneimitteln an Tierhalter ist gesetzlich verboten. Es gibt dafür keine Ausnahmen – weder für Tierarztpraxen noch für Online-Apotheken.
  5. Keine Weitergabe: Tierarzneimittel dürfen nicht an andere Tiere oder Personen weitergegeben werden. Das gilt auch für Medikamente, die Sie selbst besitzen.

Anmerkung: Viele Regelungen des Arzneimittelgesetzes sind in der Praxis schwer umsetzbar und wirken oft unpraktisch. Wir finden einiges davon unnötig kompliziert – trotzdem müssen wir uns daranhalten, da Verstöße mittlerweile fast immer als Straftat gelten und streng kontrolliert werden.

Terminabsagen

Auch in der Tiermedizin merken wir den Fachkräftemangel deutlich – hinzu kommen immer mehr bürokratische Vorschriften. Beides führt dazu, dass wir immer weniger Zeit für unsere Patienten haben und leider nicht jeden Termin sofort erfüllen können.

Umso ärgerlicher ist es, wenn vereinbarte Termine ohne Absage nicht eingehalten werden. Deshalb unsere eindringliche Bitte: Sagen Sie uns frühzeitig Bescheid, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So kann ein anderer Patient diese Zeit nutzen.

Bitte beachten Sie: Wer Termine nicht absagt und nicht wahrnimmt, verursacht Kosten in der Praxis. Wir müssen in solchen Fällen Ausfallrechnungen stellen und behalten uns vor, Halter bis zum Ausgleich der Rechnung für neue Termine zu sperren.

Vielen Dank, dass Sie so dazu beitragen, dass wir unsere Zeit optimal für alle Patienten einsetzen können.

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